Foto von Pastor Stefan Schörk, Bildnachweis: Klaus Ulrich Ruof

Christenpflicht oder Vergehen? Urteil wegen Kirchenasyl

Beitragsbild: Ein Foto von Pastor Stefan Schörk, Bildnachweis: Klaus Ulrich Ruof

Mit einem „exotischen“ Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde ein Pastor in Oberfranken kürzlich belegt. Dass er einem Iraner Kirchenasyl gewährte, um ihn vor der Abschiebung nach Griechenland zu bewahren, wurde ihm zum Vorwurf. Stefan Schörk von der evangelisch-methodistischen Kirche rechtfertigte sich laut BR unter anderem damit, dass er auch schon viele Antragsteller abgewiesen hatte. So weit ist es also gekommen in unserer Gesellschaft, dass das Abweisen von Hilfesuchenden als Entschuldigung dienen muss und es bestraft werden soll, wenn man Rückgrat zeigt:

08.11.2021, 14:47 Uhr, www.br.de (alle Links zum BR vermutlich aufgrund der staatlich geregelten Pflicht zur Löschung bei öffentlich-rechtlichen Sendern ungültig geworden)

Kirchenasyl für Flüchtling: Pastor in Bayreuth verurteilt

Vor dem Bayreuther Amtsgericht hat sich ein Pastor aus dem Landkreis Bayreuth verantworten müssen. Er gewährte Anfang des Jahres einem jungen Mann aus dem Iran in seiner Gemeinde Kirchenasyl. Nun wurde der Pastor dafür verurteilt.

Von Kristina Kreutzer

Weil er einem Flüchtling Kirchenasyl gewährte, musste sich Pastor Stefan Schörk aus Pegnitz vor Gericht verantworten. Beim Prozess am zuständigen Amtsgericht Bayreuth sah die Richterin in der Gewährung des Kirchenasyls eine rechtswidrige Tat. Wenn der Staat kein Asyl gewähre, dann müsse das jeder akzeptieren, so die Richterin. Sie hat daher wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eine Verwarnung unter Strafvorbehalt ausgesprochen.

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Pastor könnte mit Straferlass davon kommen


Das heißt: Dem Pastor würde, sobald das Urteil rechtskräftig ist, eine Bewährungszeit von zwei Jahren auferlegt. Passiert in diesen zwei Jahren keine neue Straftat, dann wird die Strafe erlassen, und es gibt auch keine Eintragung im Bundeszentralregister. Allerdings muss der Pastor Schörk eine Geldauflage in Höhe von 1.500 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Doppelte gefordert.

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Geistlicher von Schuldspruch „enttäuscht“


Er sei enttäuscht über das Urteil und müsse das erst einmal setzen lassen, so Pastor Stefan Schörk direkt nach dem Urteilsspruch. Er sehe nichts Schuldhaftes in seinem Handeln, er habe nach seiner Christenpflicht agiert. Und er sei sich sicher gewesen, nicht gesetzeswidrig zu handeln. Er habe in den vergangenen Jahren immer wieder Kirchenasylgesuche begleitet, abgewogen, welche Fälle wirklich die Hilfe seiner Gemeinde gebraucht hätten. Und auch immer wieder Menschen abgewiesen. … (ganzer Artikel beim BR)