20. Juli: Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft
Anlässlich des Gedenktags, der an das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler von 1944 erinnert, reblogge ich eine Rede des damaligen Staatsministers im Auswärtigen Amt, Klaus von Dohnanyi (SPD), von 1978. Von Dohnanyi sprach damals in der Stadthalle Bonn-Bad Godesberg. Die Rede stammt von der Homepage der Stiftung 20. Juli 1944 und steht unter der Überschrift „Widerstand und Widerspruch“.
Beitragsbild: Gedenktafel auf Polnisch und Deutsch auf dem Gelände des ehemaligen Führerhauptquartiers „Wolfsschanze“ zur Erinnerung an das Stauffenberg-Attentat, Aufnahme von 2011 von Autor „Brunswyk“ unter einer Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 3.0 de
„Vor zehn Jahren habe ich zum letzten Mal im Rahmen dieser Feierstunde gesprochen. Mir lag damals daran – und an dieser Notwendigkeit hat sich im verstrichenen Jahrzehnt nichts geändert –, den Gedenktag des deutschen Widerstandes vor der Erstarrung politischer Phrase zu bewahren. Und dies geht nur, wenn wir die Bedeutung des 20. Juli für unsere geschichtliche Situation ergründen; dem Gedenktag einen Inhalt geben für unsere Tage, für unsere Aufgaben und Verantwortungen.
Der 20. Juli wird weiterhin für den Tagesverbrauch ausgedroschen. Ich möchte deswegen drei Vorbemerkungen machen.
Erstens: Widerstand war die Ausnahme, Anpassung die Regel. Man muss nicht zum Widerstand gehört haben, um ein anständiger Deutscher gewesen zu sein. Umso verwerflicher ist die missbräuchliche Berufung auf den Widerstand. Ich stimme mit Ihnen sicherlich überein, wenn ich an dieser Stelle jede Ausbeutung der Toten des deutschen Widerstandes zugunsten persönlicher politischer Vorteile scharf zurückweise. Wer sich persönlich auf den Widerstand beruft, muss mindestens einen Teil der Gefahren des Widerstandes getragen haben.
Selbsternannte Widerstandskämpfer, von denen sich herausstellt, dass sie an der Exekutive des Nationalsozialismus unbehelligt und aktiv teilgenommen haben, schaden dem Ansehen der Männer und Frauen des Widerstandes und damit dem Ansehen des deutschen Volkes in der Welt.
Zweitens: Der Gedenktag des 20. Juli läuft auch weiterhin Gefahr, die unverbindlichen Leerformeln über Demokratie und Menschenrechte zu vermehren. Unverbindlichkeit aber war unvereinbar mit Denken und Handeln der Widerstandskämpfer, denn die Entscheidung für den Widerstand war unzweideutig und unwiderruflich. […]“