Schild Einfahrt für Kraftfahrzeuge verboten

Ärger über „Wildparker“ an der Saalachau

Nur in wenigen Ausnahmen dürfen Autos an der B 20 abgestellt werden – Ist zusätzlicher Parkplatz nötig?

Reichenhaller Tagblatt / Freilassinger Anzeiger, Julian Traublinger, 06.03.2021

Hierzu der Leserbrief von Bernhard Schmähl und der Artikel über Wassermauth-Anwohner Martin Öggl

Auch, wenn es am Donnerstagnachmittag recht ruhig war, stehen bei der Zufahrt zum Ausee immer wieder unerlaubterweise Autos von Spaziergängern. Anders der rote Wagen, der noch vor dem Schild parkt. Fotos: Franz Eder

Freilassing. Der Frühling hält Einzug und das hiesige Naherholungsgebiet Saalachau lockt zahlreiche Spaziergänger und Gassigeher an. Doch wie kommen sie an ihr Ziel, die Au? Einige Erholungssuchende nutzen die Gelegenheit, mit dem Auto an der B20 zu parken, um dann bequem ihrem Hobby nachzugehen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Jäger und „Pro-Freilassing“-Stadtrat Bernhard Schmähl sieht im „Wildparken“ im Bereich Wassermauth und Zufahrt zum Ausee ein „großes Problem“. Denn östlich der B20, also auf der Seite zur Au, befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet, wie er anführt. Und das ist auch noch Teil des europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000.


Viele Österreicher nutzen den lascheren Leinenzwang


Dazu kommt, dass laut einer Stellungnahme der Polizei Freilassing das Verkehrsschild „Verbot für Kraftfahrzeuge“ die Einfahrt von der B20 aus verbietet, wobei ein Zusatzschild „Anlieger frei“ angebracht ist. Das heißt, grundsätzlich dürfen nur Anwohner und ihre Besucher mit Motorrad, Auto oder Lkw diese Straßen benutzen und an ihnen parken. Weitere Ausnahmen gelten für Grundstückspächter oder -eigentümer, wie Waldbauern oder Waldbesitzer sowie Dritte, die eine Erlaubnis des Grundeigentümers haben. Auch beruflich an der Straße tätige wie Postboten oder Handwerker dürfen befahren und parken. Ob das jedoch auch für die Redakteure der Heimatzeitung beim gut zehnminütigen Fototermin an der Saalach gilt, bleibt offen. Sie wurden vor ein paar Wochen „erwischt“ und handelten sich einen Zettel mit dezentem Hinweis ein.

Einen Zettel mit dezentem Hinweis erhielt jüngst ein Redakteur beim Fototermin an der Wassermauth.

Die Polizei beobachtet die Situation bei Streifenfahrten auf der B20 und ist für Verstöße gegen das Verbot von Befahren und Parken zuständig. Das Ausstellen von Verwarnungen habe sich bewährt, wer einmal erwischt wird, der parke dort nicht mehr, so Gerhard Winterstetter, Polizeihauptkommissar und Mitarbeiter Verkehr der Freilassinger Polizei. In Zeiten, wenn die Grenze zu Österreich offen ist, ist auch der Anteil an Wildparkern aus dem Nachbarstaat höher, da diese gerne die laschere Regelung des Leinenzwangs für ihre Hunde nutzen, weiß Winterstetter. Laut Schmähl wird das Anleinen der Tiere in Österreich „rigoros kontrolliert und durchgesetzt“, während man auf der hiesigen Seite „kaum Ärger“ riskiert, wenn man sich nicht daran hält.

Das Verkehrsschild verbietet die Einfahrt von der B20 aus. Nur wenige Ausnahmen sind erlaubt.

Doch woher weiß die Polizei, wer in der Au parkt und dazu durchaus berechtigt ist? „Wir können feststellen, wer zum Beispiel Jagdpächter oder Anwohner ist“, erklärt Winterstetter. Waldbesitzer können aber nicht anhand des Kennzeichens recherchiert werden. Jedoch reiche es bereits, dass sie einen selbst verfassten Hinweis gut sichtbar im Auto hinterlassen, um Ärger mit der Polizei zu vermeiden.


Polizei: Selbstjustiz ist kein geeignetes Mittel


Auch auf der Seite zur Stadt hin parken oft Autos. Während das vordere vor dem Schild – also noch im „grünen Bereich“ – steht, dürften die hinteren beiden hier nicht abgestellt werden.

Weniger Ärger mit der Polizei, dafür mit einem oder mehreren Anwohnern der Wassermauth riskieren (vermeintliche) Wildparker immer wieder. Es sei bekannt, dass „einzelne Anwohner der Wassermauth zum Teil sehr leidenschaftlich auf das Verbot der Einfahrt hinweisen“, so Winterstetter. Dass anscheinend auch Luft aus den Reifen gelassen wurde, wie Stadträtin und Umweltreferentin Stefanie Riehl (Grüne/Bürgerliste) der Heimatzeitung berichtete, findet er dann schon „übergriffig“. Der betreffende Personenkreis aus der Anwohnerschaft habe sich seines Wissens nach noch nie wegen der Problematik bei der Polizei gemeldet. Dabei ist diese dankbar für alle konkreten Zeugenhinweise in Fällen des „Wildparkens“, insbesondere wenn die Bereitschaft besteht, namentlich als Beschwerdeführer genannt zu werden. Diese Anliegen werden „nicht unter den Tisch gekehrt“, auch wenn anonymen Anzeigen nicht weiter nachgegangen wird.

So weit muss es für die Spaziergänger und Hundehalter gar nicht erst kommen. Bernhard Schmähl weist darauf hin, dass am Friedhof in Freilassing-Salzburghofen sowie am Badylon nahegelegene Parkplätze zur Verfügung stehen. „Die fünf Minuten Zuweg muss es einem halt Wert sein, wenn man in die Au will“, meint Schmähl. In dieselbe Kerbe schlägt auch Winterstetter. Den Vorschlag von Stadträtin Stefanie Riehl, im Bereich der Wassermauth einen Parkplatz, zumindest für Gehbehinderte anzulegen, hält er für keine gute Idee. Winterstetter vermutet, dass die Wege für Behinderte so schlecht geeignet sind, dass diese dort gar nicht hinwollen. Behindertenparkplätze seien im Ortsgebiet wie bei Behörden oder Geschäften sinnvoll, aber nicht in der Au. „Es muss nicht an jedem Spazierweg ein Parkplatz sein.“