Hat FWG ein Problem mit Bürgerbeteiligung?

Leserbrief vom 22. März 2021 zum Bericht „Was soll der Stadtentwicklungsbeirat leisten?“ Reichenhaller Tagblatt / Freilassinger Anzeiger vom 20. März (siehe auch den Leserbrief von Michael Wittl in derselben Ausgabe zum selben Bericht und den Leserbrief von Simon Tradler am nächsten Tag):

„Bis zu einer Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene, die über bloße Stimmabgabe hinausgeht, ist es weit. Der Stadtentwicklungsbeirat ist ein Anfang, ein zartes Pflänzchen, das ohne den jetzigen Bürgermeister kaum gewachsen wäre. Ich finde es glücklich, dass zumindest jetzt schon massiv die Frage nach den Kompetenzen des neuen Gremiums aufkommt. Das hätte günstiger vor Einberufung geklärt werden sollen, oder spätestens in der ersten Sitzung, also je eher, desto besser. Eine Antwort darauf zu geben, was der Stadtentwicklungsbeirat darf, wie das Verhältnis zum Stadtrat aussehen soll, und was mit seinen Beschlüssen passieren wird, ist essenziell. Um das Funktionieren dieser Einrichtung sicherzustellen und dabei die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen. Gelingt dies nicht, kann das dazu führen, dass Instrumente der Bürgerbeteiligung in Freilassing auf Jahre hinaus ‚verbrannt‘ sind.

Hoffentlich kommt es zwischen Stadtrat und Stadtentwicklungsbeirat zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit. Dafür wird es diplomatisches Geschick brauchen. Es ist jetzt die Aufgabe von Bürgermeister Hiebl zusammen mit dem Stadtrat für klare Verhältnisse zu sorgen, über tagespolitische Entscheidungen wie am Mittwoch hinaus. Interessant fände ich auch, was der Vertreter der FWG im Stadtentwicklungsbeirat meint. Ich kann mir die Frage an die FWG nicht verkneifen, ob sie grundsätzlich ein Problem mit Bürgerbeteiligung hat. Was ist denn damit gemeint, dass der Stadtentwicklungsbeirat ‚weniger politisch‘ sein soll, wie es im Artikel heißt?

Walter Hasenknopf beschwert sich, unter Zugzwang gesetzt zu werden, aber weiß jetzt schon, dass seine Fraktion gegen den Vorschlag des Stadtentwicklungsbeirats stimmen wird. Das ist ein gegen das neue Gremium schießen unter der Gefahr, das Vorhaben Bürgerbeteiligung in Freilassing zu schwächen. Dabei könnte die FWG souverän(er) und konstruktiv auftreten: ‚Die Beschlüsse des Stadtentwicklungsbeirats sind keine Beschlüsse im Sinne der Gemeindeordnung (GO) und haben keine bindende Wirkung. Sie dienen als Vorschläge für den Stadtrat‘, heißt es in der Freilassinger Stadtentwicklungsbeiratssatzung.“

Julian Traublinger, Freilassing